Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Flächennutzungsplan

Amtliche Bekanntmachung Nr. 38/2024

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
zur
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für den Markt Grassau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.10.2020 beschlossen, einen neuen Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet des Marktes Grassau aufzustellen.
Der vorliegende Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (Stand 14.12.2023) bestehend aus Planzeichnung und Begründung wurde vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 14.12.2023 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie der dazugehörigen Begründung liegt in der Zeit
vom 05.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024
im Rathaus der Gemeinde Grassau, Marktstraße 1, 83224 Grassau, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung im Zimmer 6 (EG) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Die vorstehende Bekanntmachung und die oben genannten ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage des Marktes Grassau unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden: www.grassau.de/buergerbeteiligung

Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese telefonisch unter 08641/4008-25 oder per E-Mail an bauamt@grassau.de gestellt werden.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Grassau, 03.04.2024               
1. Bürgermeister

Flächennutzungsplan