Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Nachtragshaushalt

Amtliche Bekanntmachung Nr. 138/2024

N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g
des Marktes Grassau (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Grassau folgende Nachtragshaushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

        erhöht um
EUR    vermindert um EUR    und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge
                gegenüber bisher EUR    auf nunmehr EUR verändert
a)    im Verwaltungshaushalt                
    die Einnahmen    458.450    277.650    19.117.935    19.298.735
    die Ausgaben    830.700    649.900    19.117.935    19.298.735
b)    im Vermögenshaushalt                
    die Einnahmen    309.000    1.004.400    5.639.800    4.944.400
    die Ausgaben    150.600    846.000    5.639.800    4.944.400


§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Grassau, 20.11.2024
Markt Grassau


Kattari
1. Bürgermeister


Nachrichtlich:

Die Regelungen über Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen und Höchstbeträge der Kassenkredite des Marktes Grassau und des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ sowie die Steuerhebesätze werden durch diese Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert.

Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen liegt ab dem 29.11.2024 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus, Zi.Nr. 19, aus. Telefonische Auskünfte erteilt Herr Gasteiger 08641/4008-21.

Grassau, 20.11.2024
Markt Grassau
Kattari
1. Bürgermeister