Temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung In der Au
Amtliche Bekanntmachung Nr. 75/2024
Vollzug der StVO;
Verkehrsrechtliche Anordnung, temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Ortsstraßen „In der Au“ und „Erlenweg“
Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird für die Ortsstraßen „In der Au“ und „Erlenweg“ eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h angeordnet. Aufgrund der Totalsperre der TS 45 zwischen Mietenkam und Übersee wird der Schul- und Linienbusverkehr über die genannten Ortsstraßen geführt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt während dem Zeitraum der Totalsperre der TS 45.
Aus diesem Grunde erläßt der Markt Grassau als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. den §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) in der zuletzt gültigen Fassung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs nachstehende verkehrsrechtliche
A N O R D N U N G
1. Für die Ortsstraßen „In der Au“ und Erlenweg wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h angeordnet. Beginn auf Höhe der Einmündung der Ortsstraße „In der Au“ in die TS 45 (Mietenkamer Straße) und Ende an der Einmündung des Erlenwegs in die St 2096. Der Abschnitt wird mit Verkehrszeichen-Nr. 274-30 beschildert.
2. Im Vollzug dieser Anordnung werden die Verkehrszeichen vom Markt Grassau aufgestellt.
3. Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten i.S. des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.
MARKT GRASSAU
18. Juni 2024
Kattari
1. Bürgermeister