Überschwemmungsgebiet Tennbodenbach
Amtliche Bekanntmachung Nr. 137/2023
Landratsamt Traunstein
4.16-6451.02-220005
Wasserrecht;
Erlass einer Verordnung über das Überschwemmungsgebiet des Überseer Bachs (Moosbach, Hind- linger Bach, Gewässer III. Ordnung) mit Tennbodenbach (Gewässer III. Ordnung, ausgebauter Wild¬bach) auf dem Gebiet der Gemeinden Grassau, Marquartstein und Übersee im Landkreis Traun¬stein
Hier: Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 - 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
Bekanntmachung des Landratsamtes Traunstein
Im Rahmen des Festsetzungsverfahrens für das vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein ermittelte Überschwemmungsgebiet des Überseer Bachs mit Tennbodenbach lagen der Verordnungsentwurf mit Erläuterungsbericht und zugehörigem Kartenmaterial in der Zeit vom 25.07.2022 bis einschl. 24.08.2022 in den Gemeinden Grassau, Marquartstein und Übersee sowie im Landratsamt Traun¬stein öffentlich zur Einsicht aus. Während der Einwendungsfrist wurden Stellungnahmen und Ein¬wendungen abgegeben.
Anstelle eines Erörterungstermins wird das Landratsamt Traunstein zur Erörterung der Bedenken und Anregungen (Einwendungen), die im oben genannten Verordnungsverfahren rechtzeitig erhoben wurden, sowie der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Fachstellen eine Online-Kon¬sultation nach § 5 Abs. 2 - 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchführen.
Der zu behandelnde Sachverhalt wird in Form einer Zusammenfassung der vorgebrachten Äußerun¬gen mit Stellungnahme der Behörden hierzu passwortgeschützt im Internet zur Einsicht bereitge¬stellt. Ebenso sind Verordnungsentwurf, Erläuterung und Kartenmaterial hier noch einmal einsehbar.
Der Link und das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Be¬rechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig. Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt ab 04.12.2023.
Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort ab so¬fort bis einschließlich 22.12.2023 per E-Mail unter sg4.16@traunstein.bayern oder schriftlich beim Landratsamt Traunstein, Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz, Kernstr. 4, 83278 Traunstein, an¬fordern. Hierbei sind der vollständige Name und die Anschrift anzugeben und die Betroffenheit zu begründen. Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue oder zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).
Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 08.12.2023 bis ein-schließlich 22.12.2023 per E-Mail unter sg4.16@traunstein.bayern oder schriftlich beim Landrats-amt Traunstein, Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz, Kernstr. 4, 83278 Traunstein, zu den be¬reitgestellten Informationen zu äußern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das Überschwemmungs¬gebiet berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten bei der Online-Kon¬sultation ist gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich.
Papst-Benedikt XVI.-Platz, 83278 Traunstein Öffnurassiten: Bankverbindungen:
Postfach 15 02, 83276 Traunstein Montag - Freitag 8.30-12.00 Uhr Kreissparkasse Traunstein Nr. 18 (BLZ 710 520 50)
Telefon: 0861/58-0; Telefax: 0861/58-340 Montag auch 14.00-15.30 Uhr Rostbank München Nr. 65 12-807 (BLZ 700 100 80) http://www.traunstein. bayern/ E:\enaio\Services\documentv iewer\data\temp\os_2397431504879674366.docx
Der Text dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter folgender Adresse eingesehen wer¬den:
https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/wasserrecht-und-bodenschutz (Rubrik „Links").
Traunstein, den 21.11.2023 LA N DRATSA MT TRAUNSTEIN
Christian Nebl Abteilungsleiter