Luftbild Grassau Brandstätt, © PublicDesign

Vergabe einer Doppelhausparzelle

Der Markt Grassau vergibt im Neubaugebiet an der Kaiserblickstraße (Grassau-Reit) eine Bauparzelle, die mit einer Doppelhaushälfte bebaubar ist.

Die Größe der Bauparzelle (Kaiserblickstraße 11) beträgt 280 qm.

Für den Erwerb stehen zwei Alternativen zur Auswahl:

a) Grundstückskauf zu einem Preis von 230,-- € je Quadratmeter Grundstücksfläche (64.400,-- €)

oder

b) Erwerb im Rahmen eines Erbbaurechts mit einer Laufzeit von 99 Jahren und einem wertgesicherten Erbbauzins in Höhe von jährlich 2 v.H. des Grundstückspreises (= jährlich 4,60,-- € /qm Grundstücksfläche).

Hinzu kommen noch Kosten für die Beurkundung, Vermessung, Grunderwerbsteuer, Herstellung von Wasser und Kanal, Strom und Telekom. Kosten für die Straßenerschließung fallen keine an.

Die Art der möglichen Bebauung ergibt sich aus den Festsetzungen des maßgebenden rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6 „Grassau-Reit“.

Antragsberechtigt sind nur voll geschäftsfähige volljährige Personen, die die festgesetzten Einkommens- und Vermögensobergrenzen nicht überschreiten.

Die Vergabe der Bauparzellen erfolgt durch den Marktgemeinderat grundsätzlich nach einem Punktesystem. Die maßgeblichen Einkommens- und Vermögensobergrenzen sowie die Vergabekriterien (Punktesystem) und weitere Bedingungen sind den Vergaberichtlinien zu entnehmen.

Zur Sicherstellung des mit diesem Einheimischen- und Familienmodell verfolgten Zweckes ist der Erwerber verpflichtet, mit dem Markt Grassau einen notariellen Vertrag zur Sicherung des örtlichen Bedarfs an Bauland (Eigenentwicklung) in der Marktgemeinde Grassau zu schließen. Das Vertragsmuster kann im Rathaus, Hauptverwaltung, eingesehen werden.

Das Wohngebäude muss bis spätestens Ende des Jahres 2024 bezugsfertig entsprechend den Vorgaben des jeweils rechtsgültigen Bebauungsplanes erstellt werden.

Das zu errichtende Gebäude ist vom Erwerber selbst zu bewohnen (Hauptwohnsitz). Eine Vermietung ist nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger Zustimmung des Marktes Grassau zulässig. Eine gewerbliche Nutzung ist, soweit baurechtlich möglich, nur für eigene Zwecke und vom Raumanteil in untergeordneter Weise gestattet.

Der Erwerber hat sich zur Deckung seines Wärmebedarfs für die Raumheizung und Warmwasserversorgung an das gemeindliche Fernwärmenetz der Wärmeversorgung Grassau KU - AöR anzuschließen. Zur Sicherstellung des Anschlusses verpflichtet sich der Erwerber zum Abschluss eines entsprechenden städtebaulichen Vertrages.

Bei Interesse wollen Sie sich bitte bis zum 25.02.2022 (Ausschlussfrist) schriftlich beim Markt Grassau, Marktstr. 1, 83224 Grassau bewerben.

Die Vergaberichtlinien, Lagepläne, Bebauungsplan und der Bewerbungsbogen sind nachstehend einsehbar und als pdf-Datei herunterzuladen.

Die Vergabe der Bauparzellen erfolgt durch den Marktgemeinderat nach Prüfung und Wertung aller Anträge.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen folgende Mitarbeiter gerne zur Verfügung:

Grundstücksvergabe und Grunderwerb - Herr Enzmann, Tel. 08641/4008-11

Bauleitplanung und Baurecht, Frau Hausotter - Tel. 08641/4008-25

Erschließung Wasser/Kanal, Fernwärmeanschluss - Herr Hammerschmidt, Tel. 08641/4008-24