Verkehrsrechtliche Anordnung Birkenweg/Marktstraße
Amtliche Bekanntmachung Nr. 87/2024
Vollzug der StVO;
Verkehrsrechtliche Anordnung für den Birkenweg/Marktstraße
Im August 2022 haben die Sanierungsarbeiten der Grund- und Mittelschule Grassau begonnen. Aufgrund der Arbeiten im zweiten Bauabschnitt (Grundschulgebäude) wird das Baulager auf den Parkplatz zwischen Musikschule und Rathaus verlegt. Die Bushaltestelle für die Schulbusse wird in diesem Zusammenhang in den Birkenweg, auf Höhe der neuen Sporthalle, verlegt.
Der Markt Grassau erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. den §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) in der zuletzt gültigen Fassung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs nachstehende verkehrsrechtliche
A N O R D N U N G
1. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wird für den Birkenweg und die Marktstraße folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
• Sperrung der Marktstraße ab Höhe Parkplatz der Musikschule in westlicher Richtung, in östlicher Richtung bis Ende des verkehrsberuhigten Bereichs während der Umbauarbeiten der Grund- und Mittelschule Grassau
• Verlegung der Schulbushaltestelle in den Birkenweg.
• Im Vollzug dieser Anordnung werden die Verkehrszeichen vom Markt Grassau aufgestellt.
2. Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten i.S. des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.
MARKT GRASSAU
30. Juli 2024
Kattari
1. Bürgermeister